Patienteninformation

 

Allgemeine wichtige Informationen

 

 Zur Therapie: 

Damit die Therapie zu aller Zufriedenheit ablaufen kann, möchte ich Euch vor Beginn der Behandlungsserie mit meiner Praxisorganisation vertraut machen

 

1.Absagen 

Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt leider wenig Spielraum für Kulanz. Jede Absage ist ein Verlust für die Praxis, daher wird gebeten spätestens 24h vor dem Termin abzusagen. Sollte die Absage zu kurzfristig oder gar nicht erfolgen, wird der Terminausfall mit 20 € pro Behandlungseinheit privat in Rechnung gestellt.

2. Termine

Im Interesse aller, möchte ich Wartezeit möglichst vermeiden. Seid daher bitte ca. 5 Minuten vor, spätestens aber pünktlich zum Termin da. Verloren gegangene Zeit durch Zuspätkommen wird von der Behandlungszeit abgezogen.

3. Notwendig

Bringt zu eurer Behandlung bitte ein ausreichend großes Handtuch mit und sofern vorhanden, für die Therapie wichtige Unterlagen (z.B. Arztbefunde etc.).

 

4. Hausbesuche auf Anfrage.

 

Informationen für gesetzlich Versicherte

1. Rezepte müssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.

2. Zuzahlung GKV : Eigenanteil von 10€ + 10% des Rezeptwertes, zu Beginn der Therapie fällig!

3. Behandlungszeit: In der vorgegebenen Behandlungszeit der physikalischen Leistung inkludieren die gesetzlichen Krankenkassen nebst der Behandlung selbst folgendes:

• An- und Ausziehen des Patienten

• Dokumentation der Behandlung

• Reinigung und Vorbereitung der Behandlungsräume für den nächsten Patient

• Ihre Terminvereinbarung

• die vollständige Administration des Rezepts

 

 

Informationen für privat Versichterte

1. In Deutschland gibt es keine offizielle Gebührenordnung für Heilmittelerbringer.

2. Erstattung PKV : Honorarvereinbarung zu Beginn der Therapie! Es gibt keine offizielle Gebührenordnung für Heilmittelerbringer.

Wir vereinbaren vor Beginn der ersten Behandlung das Honorar, das sich nach der in Deutschland weitverbreitenten Gebührenübersicht von Therapeuten (GebüTh) richtet. In der GebüTh werden seit 2007 die jeweils üblichen Preise veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren patienten vereinbart werden (vgl. buchner, GebüTh - Gebührenübersicht für Therapeuten, Privatpreise in der Physiotherapie nachvollziehbar und rechtssicher gestalten, 2022, Kiel, 12. Auflage).

Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,2 und 2,3. Ich richte meine Preise zwischen dem 1,2-fachen und 1,4-fachen Satz aus. Als Basissatz für die Kalkulation von Privatpreisen greift die GebüTh auf die GKV-Preise zurück. Hinzu kommt dann ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächliche Höhe der Privatpreise festlegt. Dabei liegt der niedrigste Multiplikator bei 1,2, der "normale" bei 1,8 und der höchste Multiplikator bei 2,3. Die von mir in Rechnung gestellten Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert.

Zusätzliche Informationen findet ihr auch hier: http://www.privatpreise.de

Viele privaten Kassen übernehmen je nach Tarif nicht die vollen Kosten der Therapie! Vor Beginn der Behandlung sollte sich jeder Privatversichterte über seine Versicherungsbedingungen informieren!

 

3. Als persönlicher Anhaltspunkt nachfolgend eine Übersicht der Privatpreise in €.

 

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